Allgemeine Geschäfts- und Übernachtungsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Diese AGB regeln die Überlassung von Gästezimmern sowie alle weiteren Leistungen durch den Stiftsgasthof Hochburg-Ach („Stiftsgasthof“). Sie sind Bestandteil jedes Beherbergungsvertrags und gelten mit der Buchung als anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Buchung des Gastes und Bestätigung (schriftlich, telefonisch oder mündlich) durch den Stiftsgasthof zustande. Bestellt ein Dritter, haftet dieser neben dem Gast gesamtschuldnerisch, sofern eine entsprechende Erklärung vorliegt.
§ 3 Leistungen und Zahlung
Reservierte Zimmer werden bereitgestellt, ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht. Die Preise verstehen sich inkl. USt. und sind spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Der Stiftsgasthof kann Vorauszahlung verlangen und bei Verzug Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB geltend machen. Vorzeitige Abreisen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
Eine zweckwidrige Nutzung oder Überschreitung der Personenzahl führt zur Vertragsaufhebung. Reklamationen müssen unverzüglich gemeldet werden – bei verspäteter Anzeige erlischt der Anspruch.
§ 4 An- und Abreise
Zimmer stehen am Anreisetag ab 17:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Bei späterer Abreise ohne vorherige Rücksprache gilt das Zimmer als weitergebucht. Späteste Anreise ist 24:00 Uhr, danach kann das Zimmer weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich zur vollständigen Anmeldung bei Anreise.
§ 5 Ortstaxe
Zusätzlich zum Übernachtungspreis ist die jeweils gültige gesetzliche Ortstaxe pro Nacht und Person zu entrichten. Die Daten werden an den Tourismusverband übermittelt.
§ 6 Fundsachen
Gefundene Gegenstände werden 4 Wochen aufbewahrt. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen. Versand erfolgt auf Kosten des Gastes. Danach ist der Stiftsgasthof zur Verwertung berechtigt.
§ 7 Rücktritt
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 3 Tage vor Anreise schriftlich möglich. Danach wird der volle Preis fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Gast vorbehalten. Der Stiftsgasthof kann bei berechtigtem Grund (z. B. höhere Gewalt, Sicherheitsbedenken, Falschangaben) vom Vertrag zurücktreten – ohne Schadensersatzpflicht.
§ 8 Haftung
Der Gast haftet für verursachte Schäden und Verlust von Schlüsseln. Für Wertgegenstände wird nur bei grobem Verschulden gehaftet. Für mitgebrachte Sachen gilt § 970 ABGB. Bereitgestellte Parkplätze begründen kein Verwahrungsverhältnis, Haftung ist ausgeschlossen.
Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr. Haftung für Folgeschäden, Gewinnentgang oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Ried, Erfüllungsort ist Hochburg-Ach. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.