Allgemeine Geschäfts- und Übernachtungsbedingungen 

des Stiftsgasthofes Hochburg-Ach

 
§ 1 Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stiftsgasthofes Hochburg-Ach (nachfolgend »Stiftsgasthof«) regeln das Vertragsverhältnis für die Überlassung der Pensions- und Gästezimmer, sowie allen für die Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch den »Stiftsgasthof«. Diese AGB sind Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit dem »Stiftsgasthof« abschließt und gelten bei Buchung als anerkannt.

 § 2 Vertragsabschluss und Partner

Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, E-Mail, Brief) durch den »Stiftsgasthof« zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er für die Bereitstellung der jeweiligen Zimmer gegenüber dem »Stiftsgasthof« zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem »Stiftsgasthof« eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 § 3 Leistungen, Preise, Zahlungen

Der »Stiftsgasthof« ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den »Stiftsgasthof« zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des »Stiftsgasthofes« an Dritte. Der »Stiftsgasthof« ist berechtigt, den geschuldeten Übernachtungspreis im voraus bzw. bei Anreise zu kassieren. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des »Stiftsgasthof« sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der »Stiftsgasthof« ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der »Stiftsgasthof« berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises über einen höheren Schaden, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Der »Stiftsgasthof« ist berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Diese entspricht im Regelfall dem Preis einer Übernachtung je reserviertem Zimmer inkl. Frühstück und ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu entrichten. Bei vorzeitiger Abreise der Gäste, ist der vereinbarte Gesamtbetrag im Normalfall fällig.

Benutzt ein Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem »Stiftsgasthof« ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In den Gästezimmern darf nur die vereinbarte, festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig und die entsprechenden Gebühren fällig.

Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

 § 4 Bereitstellung der Zimmer

Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
Sofern nicht anders vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Ein Anspruch auf frühere Benutzung der gebuchten Zimmer besteht nicht. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr ist der »Stiftsgasthof« bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Ansonsten gilt das Zimmer ab 10.00 Uhr für eine weitere Nacht als gebucht. 
Der »Stiftsgasthof« hält die Zimmer am Anreisetag bis 24.00 Uhr frei. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte sich der Gast persönlich, telefonisch oder anderweitig gemeldet haben. Der »Stiftsgasthof« ist berechtigt die Zimmer ab 24.00 Uhr zu vergeben, um Leerstand zu vermeiden. Der Gast verpflichtet sich, am Anreisetag eine Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dies ist für eine korrekte Rechnungsstellung unabdingbar. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.

 § 5 Ortstaxe

Unabhängig vom ausgewiesenen Übernachtungspreis ist für jeden Gast pro Nacht die Ortstaxe (Kurtaxe/Tourismusabgabe) in Höhe von 2,20 € zu entrichten. Diese Ortstaxe entspricht einer Übernachtungssteuer, die die jeweilige Gemeinde erhebt und die an diese abgeführt wird. Ebenso werden die Übernachtungsdaten des Gastes an den Tourismusverband verpflichtend weitergegeben.
§ 6 Verwahrung von Eigentum des Gastes
Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber heraus zu verlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. 

§ 7 Rücktritt

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem »Stiftsgasthof« abgeschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Stornierung und muss mindestens 3 Tage vor Buchungszeitraum beim »Stiftsgasthof« per Brief, Fax oder E-Mail zugegangen sein. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Gastes nicht oder später, ist der volle Beherbergungspreis zu zahlen.
Der Gastgeber kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, das kein Schaden entstanden ist oder der dem Gastgeber entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Pauschale. Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Diese liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht. Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 § 8 Haftungsbeschränkung und Verjährung

Der Gast und deren Begleitpersonen haften gegenüber dem »Stiftsgasthof« für während der Mietzeit entstandene, verursachte Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Gästezimmern sowie bei Verlust der überlassenen Pensions-/ Zimmerschlüssel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht. Der »Stiftsgasthof« haftet für ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des »Stiftsgasthofes« beschränkt. Der »Stiftsgasthof« haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Für im »Stiftsgasthof« verloren gegangene(s) Wertsachen bzw. Bargeld wird keine Haftung übernommen, es sei denn den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen trifft nachweislich ein Verschulden. Für eingebrachte Sachen haftet der »Stiftsgasthof« dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz  zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese zur Verfügungsstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung. Auf dem Gelände gilt die StVO.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des »Stiftsgasthofes« auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

 § 9 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Für alle Vertragspartner des »Stiftsgasthofes« und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Ried vereinbart. Der Erfüllungsort des »Stiftsgasthofes« ist Hochburg-Ach.
Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Vertrages unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 

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